
Geschäftsadresse & Postservice in Graz
Sie benötigen eine repräsentative Geschäftsadresse in zentraler Lage in Graz? Melden Sie Ihre Firmenadresse bzw. Ihren Geschäftssitz einfach bei uns an. Das dauerhafte Anmieten eines Büroraumes oder Arbeitsplatzes ist dafür nicht erforderlich – daher auch der Begriff „virtuelles Office“, auch bekannt als Briefkasten Firma. Die Adresse ist Firmenbuch-, Steuer- und gewerberechtlich geeignet.
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Spare Geld!
Sparen Sie unnötige Kosten für Büroräume, Kaution, Provision, Reinigungskraft, Strom, Wasser, Heizung uvm. die Sie nicht nutzen. Sie benötigen eine Geschäftsadresse, bzw. ein Virtual Office, bei welchem Sie auch die Möglichkeit haben Ihre Post vor Ort abzuholen und Kunden zu empfangen, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Preise
Bei uns erhalten Sie um bereits wenig Geld eine namhafte Adresse in Graz.
*Kosten der gesammelten Briefweiterleitung sind inkludiert, Paketweiterleitung gegen Selbstkosten. Alle Preise versehen sich als Netto-Preise zuzüglich 20% Ust.
Geschäfts-adresse
Geschäftsadresse
Postfach
Firmenschild
Paketannahme
Annahme RSb-Briefe
Empfangs-mitarbeiter
Empfangsmitarbeiter
Verständigung Posteingang
Post- und Paket-weiterleitung
Briefe öffnen, scannen, mailen
Rabatt auf Meetingräume
Mindestbindung
V-FLEX+
Selbst-ab-holung
Selbstabholung
1
Monat
49
€ je Monat
V-FIX+
1x pro Monat*
1x pro Woche
2
Monate
69
€ je Monat
V-PREMIUM+
1x pro Woche*
sofort
3
Monate
89
€ je Monat
Häufige Fragen
Ein Virtual Office, wie wir es im SPACELEND anbieten, wird auch oft virtuelle Geschäftsadresse, Postkastenfirma, Briefkastenfirma genannt, es ist eine offizielle Firmenanschrift bei der keine Infrastruktur des jeweiligen Unternehmens am Standort vorhanden ist.
Bei der Gewerbeanmeldung muss auch der Standort angegeben werden (§ 339 (2) GewO). Hiebei muss es sich um einen topografisch genau bestimmbaren Standort handeln. Eine bloße Internetadresse kann kein ausreichender Standort sein. Ein solcher Standort kann auch bei einem Unternehmen begründet werden, dass Bürodienstleistungen gewerbsmäßig anbietet, so wie es im SPACELEND der Fall ist. Zulässig ist es auch, dass der Gewerbetreibende zusätzlich über eine Internetadresse eines anderen Unternehmens ansprechbar ist.
Für alle Unternehmensarten und Gewerbetreibenden, Personengesellschaften genauso wie Kapitalgesellschaften, unter Beachtung der Bestimmung des §339(2)GewO
Nein. Das Vorhandensein einer bestimmten Büroinfrastruktur ist nicht erforderlich. Dies können wir im SPACELEND jedoch gerne dazu vereinbaren. Wir bieten Schreibtische tageweise, im 10erBlock oder fix an.
Am Standort sind die §§ 63 – 66 GewO zu beachten, also dass das Unternehmen am Postkasten mit Name und Geschäftsbezeichnung versehen wird. Das ist unser Job, das erledigen wir im SPACELEND für alle, neben der Anschrift am Postkasten bieten wir auch an ein Unternehmensschild zu montieren.
Gem. § 63 (1) hat die äußere Geschäftsbezeichnung den Vor- und Familiennamen des Unternehmens zu enthalten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt einen Verstoß gegen § 368 GewO dar . Die Angabe der Anschrift kann, muss aber nicht in der Geschäftsbezeichnung enthalten sein.
Firmenname
Neubaugasse 24/1
8020 Graz